Den Partner im Falle einer nicht einvernehmlichen Trennung nie mehr sehen müssen - das ist der durchaus verständliche Wunsch Vieler.
Das Gesetz sieht jedoch vor, dass beide Partner zum Scheidungstermin persönlich zu einer Anhörung vor Gericht erscheinen müssen.
Eine Online-Scheidung gibt es ebenso wenig wie eine Online-Eheschließung.
Wenn von Fachkollegen/innen mit einer "Online-Scheidung" geworben und damit ggf. der Eindruck vermittelt wird, es ließe sich der Wunsch nach "nie mehr sehen" erfüllen und sich zudem Kosten sparen, so entbehrt dies einer rechtlichen Grundlage und Realität.
Auf diesen Umstand weise ich als
Fachanwältin für Familienrecht deutlich hin.
Selbstverständlich ermögliche auch ich Ihnen, so viel wie möglich per E-Mail zu klären und zu regeln. Sie sparen dadurch wertvolle Zeit für vermeidbare Anfahrten. Die Anwaltskosten lassen sich dadurch jedoch nicht senken, denn es besteht für gerichtliche Tätigkeiten ein Gebührenunterschreitungsverbot. Eine rechtsanwaltliche Vergütungsvereinbarung, die bei Gerichtsverfahren geringere als die gesetzlichen Gebühren zulässt, ist unwirksam, siehe:
http://www.finanzenchannel.de/urteile/4217.html
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